Hausordnung

 

Herzlich Willkommen im Naturfreundehaus Kaien.

 

Damit sich alle Gäste wohlfühlen, halten Sie bitte Ordnung im ganzen Haus und
beachten Sie unsere Regeln.

 

· Haustiere: Sind in unserem Hause nicht erlaubt. (Ausnahme einkehrende Passanten mit Hunden, in der Gaststube).

· Hausschuhe: Schlaf-, Waschräume und WC im oberen Stockwerk dürfen nur in Hausschuhen betreten werden.

· Schlafsäcke: Schlafsack oder Leintuch obligatorisch.

· Nachtruhe: Normalerweise ist um 24.00 Uhr Nachtruhe. Diese kann nur durch den Hauswart verschoben werden. Ab 22.00 Uhr darf vom Parkplatz des Hauses Zähner weder zu- noch weggefahren werden.

· Rauchen: In den oberen Stockwerken ist das Rauchen strengstens untersagt. Hier dürfen auch keine Mahlzeiten zubereitet und eingenommen werden.

· Restaurationsbetrieb: Das Haus ist jedes Wochenende vom Samstag 14.00 bis Sonntag 17.00 Uhr, geöffnet und bewirtschaftet.

Am Samstag muss die Küche und die Gaststube ab 11.00 Uhr geräumt sein. Am  Sonntagmorgen kann in der Küche das Frühstück zubereitet werden.

Ab 10.00 –18.00 Uhr muss die komplette Küche für den Hauswart frei bleiben.

Nach einer zubereiteten Mahlzeit bitte die Kochstellen reinigen und das Geschirr abwaschen und versorgen. Küche aufräumen, damit auch die nächsten Gäste mit Freude kochen können.

· Zimmer: Die Zimmer und Waschräume müssen am Abreisetag aufgeräumt und gereinigt, Decken gefaltet und Kopfkissen abgezogen werden. Die Übergabe mit dem Hauswart muss bis 10.00 Uhr vollzogen sein.

· Hausübergabe: Lager und Schulen, die länger im Hause verweilen, putzen das ganze Haus, oder beauftragen gegen Entschädigung, unsere Putzfrau.

· Selbstkocher: Gäste die sich selber verpflegen, müssen nicht gebrauchte Lebensmittel, Flaschen, Büchsen und Kartonschachteln wieder nach Hause nehmen. Für kompostierbare Abfälle besteht ein Komposthaufen neben dem Schopf. Ein Container für den restlichen Kehricht steht beim Bauernhaus der Fam. J. Zähner. Die Abfallsäcke müssen durch die Selbstkocher dorthin transportiert werden.

· Heizung: Die Zentralheizung und der Kachelofen darf nur nach Instruktion durch den Hauswart benutzt werden.

· Schäden: Defekte Gegenstände und Schäden am Haus müssen dem Hauswart gemeldet und bezahlt werden.

· Rund ums Haus: Die Umgebung muss sauber gehalten werden. Es darf kein Feuerwerk abgebrannt werden. Ab 22.00 Uhr darf im Freien kein Lärm mehr verursacht werden. Den Spielgeräten ist Sorge zu tragen.

Gebühren: Gebührenpflichtiger Parkplatz vor dem Bauernhof.

     Transportkosten müssen Sie der Familie Zähner direkt bezahlen.

· Hüttenbuch: Ihr Eintrag ins Hüttenbuch würde uns sehr freuen.

     Naturfreundehaus Kaien                       Die Hausverwaltung

 

Kontakt:
Josef Hafner
hafnersepp@hispeed.ch

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